Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab bis auf Wiederruf)
für die Firma:
Hydro Kanalservice GmbH – Kohlweg 3 – 6020 Innsbruck
1. Unserer Leistung werden nach dem tatsächlichen Aufwand inklusive An- und Abfahrt verrechnet. Telefonische Kostenschätzung beruht auf den Angaben der Auftraggeber und stellt lediglich eine grobe Schätzung dar und ist unverbindlich. Zu berücksichtigen sind insbesondere allfällige Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagszuschläge.
Die Preise unseres Angebotes bzw. unserer Preisliste setzen voraus, dass sämtliche Arbeiten ohne Behinderung bzw. zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden können. Zusätzliche Arbeiten wie z.b. Erd-, Stemm-Reparatur-und sonstige Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand entsprechend unserer Regiesätze in Rechnung gestellt. Sämtliches Material wie z.B. neue Domdeckelschrauben, Domdeckeldichtung etc. wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, auch wenn dieses im Angebot nicht erhalten ist.
2. Im Zuge des Auftrags befahren wir nur über ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers unbefestigte Verkehrsanlagen und übernehmen keine wie immer geartete Haftung für daraus entstehende Flurschäden oder Schäden welcher Art auch immer. Sollten Dritte Ansprüche aufgrund der genannten Schäden an und stellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns schad-und klaglos zu halten.
3. Die Kosten allfälliger Deponierung oder Entsorgung ist in unseren Preisen nicht enthalten und trägt der Auftraggeber.
4. Vereinbart wird, dass bei der Reinigung von Leitungen lediglich der Versuch geschuldet wird, diese wieder durchgängig zu machen bzw. den ursprünglichen Leitungsquerschnitt wieder herzustellen. Sollte sich der
gewünschte Erfolg trotz Sorgfältiger Reinigung nicht oder nicht zur Gänze einstellen, so gebührt dennoch das volle vereinbarte Entgelt. Sollten durch den Überdruck oder das Spülen Behälter, Leitungen und sonstige Anlageteile beschädigt oder undicht bzw. Räumlichkeiten verunreinigt werden, wird hierfür und für eventuelle auftretende Folgeschäden von uns keinerlei Haftung übernommen.
5. Ausdrücklich wurde auf die Gefahr hingewiesen, dass bei Kanalreinigungsarbeiten der Reinigungsschlauch im Bearbeitungsprojekt hängen bleiben und nicht mehr herausgezogen werden könnte und in der Folge vom übrigen Teil abgetrennt werden muss. Für den Fall eines derartigen nicht vorhersehbaren Ereignisses verpflichtet sich der Auftraggeber, uns jeden wie immer gearteten Schaden zu ersetzen. Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung jedes wie immer gearteten Schadens, der ihm auf Grund des im Objekt zurückgebliebenen Schlauches entstehen könnte bzw. entsteht. Für den Fall für Fremdeinbauten im Kanal, z.B. Glasfaserkabel, kann eine Beschädigung dieser Einbauten im Zuge der Reinigung nicht ausgeschlossen werden. Weiteres kann eine Reinigung aufgrund der Einbauten eventuell nicht korrekt durchgeführt werden. Es wird daher vereinbart, dass der Auftraggeber im Falle einer Beschädigung allfälliger Einbauten gegen uns keine Schadenersatzforderung stellt. Auch für den Fall, dass Ditte den Auftraggeber aufgrund der Beschädigung der Einbauten in Anspruch nehmen, verzichtet der Auftraggeber auf die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen bzw. Regressforderungen uns gegenüber. Für den Fall, dass Dritte aufgrund der Beschädigung der Einbauten an und Forderungen richten, erklärt der Auftraggeber hiermit, uns schad- und klaglos zu halten. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher Beschädigung der Einbauten. Gegenüber Konsumenten gilt der Haftungsausschluss nur für leichte Fahrlässigkeit.
6. Wenn die am Einsatzfahrzeug befindliche Standartschlauchlänge zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung nicht ausreicht, trägt der Auftraggeber die Kosten die Nachlieferung der Einsatzschläuche.
7. Wenn zur Durchführung der Tankreinigung die Leitungen abgeschnitten werden müssen, werden diese von uns nicht wieder angeschlossen. Dem Kunden wird dies mitgeteilt und verpflichtet er sich hiermit, die Instandsetzung auf seine Kosten durchführen zu lassen. Für die in diesem Zeitraum auftretenden Schäden übernehmen wir keine Haftung.
8. Unserer Angebote verstehen sich freibleibend und ohne Bindungswirkung. Angebote, Aufträge und Auftragsänderungen, Stornos sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen erlangen erst durch unsere schriftliche Bestätigung Verbindlichkeit. Unser Stillschweigen gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung. Unserer Preise sind mangels anderer Vereinbarungen, die nur gültig sind wenn sie schriftlich niedergelegt und von uns unterfertigt sind, freibleibend. Das vom Kunden für die von uns erbrachten Leistungen zu bezahlende Entgelt, bestimmt sich nach den am Tag der Leistungserbringung gültigen Preisen, es sei denn das andere schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden. Das vereinbarte Entgelt ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge uund Skonti zur Zahlung fällig. Datum der Zahlung ist der Tag an welchem der Rechnungsbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben oder bat bezahlt wird.
Ein Zahlungsverzug geht zur Lasten der Kunden.
Reklamationen werden nur 2 Wochen nach Rechnungserhalt anerkannt.
Im Fall des Verzuges wird der gesetzlich mögliche Zinssatz geltend gemacht. Mahn- und Betreibungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassospesen, sodann auf Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Bei teilbaren Leistungen bzw. wiederkehrenden Leistungen steht es uns frei, Teilrechnungen über diese Teilleistungen zu stellen, für diese gelten ebenso die hier festgelegten Konditionen. Werden Teilrechnungen nicht fristgerecht beglichen, steht es uns frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen und entfällt für uns somit die Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen. Dem Vertragspartner stehen für diesen Fall keine wie immer gearteten Ansprüche gegen uns zu. Es gelten ausschließlich unserer Geschäftsbedingungen, anderer Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
9. Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens nicht eröffnet, sind Exekutionen gegen den Kunden anhängig der verstößt der Kunde gegen vertragliche Vereinbarungen, steht es uns frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen und entfällt für uns somit die Verpflichtung, weiterer Leistungen zu erbringen. Dem Vertragspartner stehen für diesen Fall keine wie immer gearteten Ansprüche gegen uns zu.
10. Wir sind bestrebt Abhol- und Übernahmstermine vereinbarungsgemäß einzuhalten. Sollte durch das Verhalten des Kunden oder durch Umstände die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sich ein derartiger Termin verzögern, verlängern sich die Fristen entsprechend. Es besteht für den Kunden in diesem Fall kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder auf Erfüllung sonstiger Ansprüche.
Aufwendungen die durch das Verhalten des Kunden bei Abholung entstehen, müssen von diesem ersetzt werden.
Als Gerichtsstand wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Hall in Tirol vereinbart. Es gilt Österreichisches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene gültigen Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung unter Berücksichtigung des ursprünglichen Parteiwillens weitgehend entsprechen. Für den Fall des Verstoßes einer Bestimmung dieses Vertrages gegen das Gesetz wird vereinbart, dass eine Nichtigkeit den Vertrag nur hinsichtlich des betroffenen Punktes unwirksam macht, die übrigen jedoch bestehen lässt.
Änderungen und/oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen über Vermietung von mobilen WC-Anlagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Geschäftsbedingungen für die Kanalsanierung:
1. Angebote und Kostenvoranschläge:
Die Angebote des AN erfolgen freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages hat der AG nur dann kein Entgelt zu bezahlen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde oder der Antrag dem AN erteilt wird.
Dem AG ist bekannt, dass im Zuge der beauftragten Arbeiten zusätzliche Tätigkeiten notwendig werden können, die nur mittelbar mit der beauftragten Leistung zusammenhängen (beispielweise Stemmarbeiten, Grabungen etc.) Diese Leistungen sind, auch wenn sie nicht im Kostenvoranschlag berücksichtigt sind, dem AN gesondert zu vergüten.
2. Mitwirkung des AG:
Für die Dauer der Arbeiten an einer Anlage ist der AG im Interesse von Arbeitserfolg und Schadenverhütung verpflichtet, unseren Mitarbeitern Zugang zu allen Entwässerungsanlagen und –leitungen zu verschaffen. Außerdem hat er sicherzustellen, dass während dieser Zeit die gesamte Anlage nicht benutzt wird. Ferner muss er sofort nach Ausführung unserer Reinigungsarbeiten überprüfen, ob alle betroffenen Entwässerungsanlagen, -leitungen und sonstige Einrichtungen in ordnungsgemäßen Zustand von unseren Monteuren hinterlassen worden sind und gegebenenfalls umgehend den AN bei sonstigem Anspruchsverlust über Missstände in Kenntnis setzen.
Der AG hat auf seine Kosten alles zu tun, dass die Arbeiten rechtzeitig beginnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Vor Beginn der Arbeiten hat er dem AN die nötigen Angaben über die Lage der Abwasserleitung sowie der von den Arbeiten allenfalls betroffene, verdeckt geführten Strom,-Gas-, Lüftungs- und Wasserleitungen sowie ähnlicher Anlagen und Einbauten zu machen. Entsprechende Vorarbeiten sind durch den AG rechtzeitig zu erbringen. Der AN ist erst zur Leistungserbringung verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der AG seiner Verpflichtungen erfüllt hat. Verzögern sich die Leistungen des AN aufgrund eines Umstandes, den der An nicht vertreten hat, so sind die daraus entstandenen Mehrkosten dem AN zu ersetzten.
3. Gefährliche Stoffe und besonderer Gefahren:
Vor Ausführung unserer Arbeiten haben der AG alle gefährlichen Stoffe, die in den zu reinigenden Entwässerungsanlagen und – Leitungen enthalten sind, unseren Monteuren mitzuteilen. Als gefährlich gelten solche Stoffe, die in einer Gefahrengutverordnung, dem Chemikaliengesetz u.ä. aufgeführt sind oder unserer Mitarbeiter in irgendeiner Weise schädigen oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine Kanalsystem begründen können oder normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind. Dazu gehören z.B. Laugen, Säuren, Gifte usw.. Der Ag ist weiterhin verpflichtet, kostenlos entsprechende Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel und für den Fall, dass in irgendein der Hinsicht besondere Gefahren zu erwarten sind, kostenlos auch einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen. Soweit gefährliche Stoffe nicht angegeben werden oder der AG trotz Vorliegens solcher Stoffe auf der Durchführung der Arbeiten besteht, stellt der AG uns von jeder Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Reinigungsarbeiten Schad- und klaglos.
4. Arbeitsausführung:
Unserer Angebote beruhen auf der Normalarbeitszeit MO-FR 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Im Rahmen des erteilten Auftrages bestimmen unserer Mitarbeiter den Arbeitsumfang, den Arbeitsausgangspunkt, die Wahl der Maschinen und Geräte sowie die sonstige Durchführungsweise der notwendigen Arbeiten.
Bei Roboterkanalsanierungen werden ohne gegenteilige Vereinbarung alle mit der Roboterkamera erkennbare Schadstellen entsprechend dem übrigen Sanierungszustand behoben. Bei Kanalsanierungen muss vor Beginn der Arbeiten die Positionierung der Schäden genau bekannt sein.
Ein Arbeitsplatz bei Kanalschächten im Freien muss für Leichte Lastwagen befahrbar sein. Kanäle im Außenbereich müssen durch einen begehbaren Kanalschacht zugänglich sein (mind. NW 100 cm).
Der AG hat für die Zeit der Leistungsaufführung dem An kostenlos geeignete Räumlichkeiten für die gesicherte Lagerung von Maschinen und Materialien zu Verfügung zu stellen.
5. Arbeitserfolg/Geschuldete Leistung:
Der AN schuldet die Ausführung der angebotenen Tätigkeiten. Der AG nimmt zu Kenntnis, dass aufgrund von Unvorhersehbarkeiten bei Baugrund und Kanalbeschaffenheit insbesondere wegen des Alters des Kanals, wegen unterirdischer Zerstörungen oder Einbrüchen des Kanals durch Wurzeln oder andere Einwirkungen uva. Ein Leistungserfolg wie eine erfolgreiche Räumung oder ein aufschlussreiches, vollständiges oder fehlerfreies Kanaluntersuchungsergebnis vom AN nicht geschuldet wird. Sollte sich der gewünschte Erfolg nicht einstellen, ist der AN nach seinem Ermessen berechtig, weitere Versuche durchzuführen, wobei erfolglose Versuche jedenfalls zu vergüten sind.
Allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen, Abnahmen und Meldungen hat der AG auf eigene Rechnung selbst zu veranlassen.
6. Ausführungstermine:
Ausführungstermine können aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit unserer Einsatz-Zentrale vereinbart werden, nicht jedoch mit unseren Mitarbeitern vor Ort. Der An bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt an den An eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Tagen gewährt hat, es sei denn, ein Termingeschäft wurde ausdrücklich vereinbart.
7. Nebenabreden:
Nebenabreden, Vereinbarungen über Ausführungstermine sowie etwaige Auskünfte und Ratschläge unserer Monteure sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
8. Preise:
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten unserer Preise. Strom und Wasser von einem Hydranten (in max. 100 m Entfernung) sind vom AG kostenlos zu Verfügung zu stellen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das Gleiche gilt für Leitern, Gerüste und ähnliche Hilfsmittel. Der AG bevollmächtigt und ausdrücklich, eine etwas notwendige Abfallbeseitigung in seinem Namen und auf seine gesonderte Rechnung zu veranlassen. Alle etwa uns entstehenden Abfallbeseitigungskosten trägt der AG. Die Preise sind Fixpreise gültig 6 Monate ab Angebotslegung, danach veränderlich im Sinn der ÖNORM b 2111.
Bauseitig zu erbringen oder gesondert zu vergüten sind folgende Leistungen:
Sicherheitsdienst, Verkehrsumleitungen oder Verkehrsregelungen, spezielle Bewilligungen (z.B. für Nachtarbeit).
Umpumpen der anfallenden Wassermenge bei Durchflusshöhe >5cm oder starkem Gefälle
Reinigen der Kanalstränge mit Hochdruck vor den Kanalsanierungsarbeiten
Absperren der Hauptleitung mit Blasen, Abpumpen und Umleiten der Abwässer inkl. Gerät
Abnahme von Kanalsanierungen mit Kanal TV-Anlage.
9. Haftung/Gewährleistung:
Für die Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen aus Ursache unserer Arbeiten gilt eine Haftzeit von 1 Jahr ab einer gemeinsam durchgeführten Abnahme, spätestens jedoch nach Legung der Schlussrechnung. Die spätere Geltendmachung solcher Ansprüche ist ausgeschlossen.
Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Unsere Haftung ist auf den von uns vorhersehbaren Schaden und insgesamt mit dem Auftragswert beschränkt.
Bei Montage-, Instandsetzungs- und Stemmarbeiten ist das Verursachen von Schäden an bereits vorhandenen Einbauten als Folge nicht erkennbarer Lage dieser Einbauten als Folge nicht erkennbarer Lage dieser Einbauten und mangels expliziten Hinweises durch den AG möglich. Solche Schäden trägt der AG.
10. Haftungs- und Deckungsrücklass:
Die Punkte 5.48.2. sowie 5.48.3. der ÖNORM B 2110 über einen Deckungs- und Haftungsrücklass kommen nicht zur Anwendung.
11. Ausschluss der Verantwortung:
Wir übernehmen – vorbehaltlich der Haftungsregelung in Punkt 9. Der AGB – keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die entstehen durch:
Wegen der ständigen Benutzung von Entwässerungsanlagen und-Leitungen bestehen auch ständig Störungsgefahren durch deren missbräuchliche Benutzung. Deshalb müssen uns Reklamationen innerhalb einer Woche nach Ausführung der von uns durchgeführten Arbeiten schriftlich zugehen. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen.
13.Zahlung:
Der AG hat auf Verlangen des AN nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlung zu leisten.
Einwendungen gegen die ein Rechnung gestellten Forderungen sind vom AG innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.
Die Annahme von Wechsel oder von Schecks bleibt der Zustimmung des AN vorbehalten. Im Falle der Annahme werden Wechsel, Schecks und sonstige Zahlungsanweisungen nur zahlungshalber entgegengenommen. Mittels Scheck oder Überweisungsauftrag bezahlte Forderungen gelten erst am Tag des Einlangens der Valuta auf dem Konto des AN als bezahlt. Alle anfallenden Bankspesen, insbesondere Diskontzinsen, Einziehungsspesen, Wechsel- und Scheckgebühren trägt der AG.
Die Rechnung des AN sind sofort fällig. Die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtkräftig festgestellten Forderungen des AG gegen Forderungen des AN ist ausgeschlossen.
14. Vertragsänderung:
Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform, so auch die Übereinkunft, von der Schriftform abzugehen.
15. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten wird Innsbruck vereinbart. Der AN ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den AG zuständiges Gericht anzurufen. Erfüllungsort ist Innsbruck.
Allgemeine Nutzungsbedingungen zu www.hydromediahouse.at
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3. REGISTRIERUNG UND KONTEN; PRIVATSPHÄRE
Während der Registrierung erstellen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort (ein „Konto“). Sie sind verantwortlich für die Aktivitäten, die unter Ihrem Konto stattfinden, und für die Wahrung der Vertraulichkeit Ihres Kontos. Sie stimmen zu, keine falschen persönlichen Informationen anzugeben oder ein Konto für jemand anderen als sich selbst zu erstellen. Sie erklären sich damit einverstanden, uns unverzüglich unter Kontakt zu kontaktieren, wenn Sie von einer Sicherheitsverletzung oder einer unbefugten Nutzung Ihres Kontos Kenntnis erlangen.
4. WERBEANGEBOTE
Alle Werbeangebote, Gewinnspiele, Wettbewerbe, Werbegeschenke und andere Werbeaktionen („Werbeaktionen“), die wir von Zeit zu Zeit anbieten, unterliegen diesen Bedingungen und allen ergänzenden Bedingungen, die wir offenlegen. Im Allgemeinen behalten wir uns mit oder ohne Vorankündigung das Recht vor, eine Werbeaktion unter angemessenen Umständen zu ändern, auszusetzen, abzubrechen oder zu beenden,
einschließlich der Verlängerung oder Wiederaufnahme des angegebenen Teilnahmezeitraums, der Disqualifikation eines Teilnehmers oder Beitrags oder der anderweitigen Vergabe von Preisen. Sie sind für alle Kosten, Ausgaben oder Steuern verantwortlich, die mit Ihrer Teilnahme und/oder dem Erhalt von Preisen oder Auszeichnungen verbunden sind. Wir können Ihre Teilnahme oder den Erhalt eines Preises/einer Auszeichnung von der Ausführung einer Freigabe und/oder anderer Vereinbarungen abhängig machen. Durch die Annahme eines Preises oder einer Auszeichnung stimmen Sie automatisch zu und gewähren uns das Recht, Ihren Namen, Ihr Bild, Ihr Bild, Ihre Aussagen, biografischen Informationen und andere Informationen über Sie für Werbe-, Werbe- und Verkaufsförderungszwecke zu verwenden, und dass alles ohne zusätzliche Erlaubnis oder Entschädigung an Sie.
5. WERBEBOTSCHAFTEN
Ein. Unser Eigentum kann das Senden von Werbe- und Nicht-Werbe-E-Mails/Newslettern, Text-/SMS-Nachrichten, Chat-Nachrichten oder anderen elektronischen oder Offline-Nachrichten umfassen. Die Werbebotschaften können wiederkehrend sein, was bedeutet, dass wir sie Ihnen weiterhin zusenden, bis Sie sich über eine unserer offengelegten Methoden abmelden.
B. Text-/SMS-Nachrichten („Nachrichtendienst“). Zusätzlich zu allen Bedingungen, die ausdrücklich angegeben werden, wenn Sie sich für einen Nachrichtendienst anmelden:
6. URHEBERRECHTSPOLITIK
Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte, die auf einer Property erscheinen, Ihre Urheberrechte verletzen, leiten Sie bitte die folgenden Informationen schriftlich an unseren „Copyright Agent“ weiter:
Die Adresse unseres Urheberrechtsbeauftragten lautet:
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Wir werden alle Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Anfragen, die diesem Verfahren nicht folgen, erhalten möglicherweise keine Antwort. Alle Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen unterliegen der Gegendarstellung, wie unten beschrieben.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Inhalt, der entfernt wurde (oder auf den der Zugriff deaktiviert wurde), keine Verletzung darstellt oder dass Sie die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers, des Vertreters des Urheberrechtsinhabers oder gemäß dem Gesetz haben, solche Inhalte zu veröffentlichen und zu verwenden, können Sie eine Gegendarstellung an die oben angegebene Adresse senden, die die folgenden Informationen enthält:
Nachdem wir Ihre Gegendarstellung erhalten haben, leiten wir sie an die Partei weiter, die die ursprüngliche Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht hat. Bitte beachten Sie, dass wir bei der Weiterleitung der Gegendarstellung Ihre personenbezogenen Daten enthalten. Mit dem Absenden einer Gegendarstellung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Informationen auf diese Weise offengelegt werden. Wir werden die Gegendarstellung nicht an andere Parteien als den ursprünglichen Kläger weiterleiten.
Nachdem wir die Gegendarstellung versandt haben, muss der Antragsteller uns innerhalb von 10 Tagen darüber informieren, dass er eine Klage eingereicht hat, um eine gerichtliche
Anordnung zu erwirken, um Sie daran zu hindern, sich an rechtsverletzenden Aktivitäten im Zusammenhang mit den entfernten oder deaktivierten Inhalten zu beteiligen. Wenn wir eine solche Benachrichtigung erhalten, können wir das Material nicht wiederherstellen. Wenn wir eine solche Benachrichtigung nicht erhalten, können wir das Material wiederherstellen.
7. SCHADENSERSATZ DRITTER
Sie erklären sich damit einverstanden, die „Hydro Kanalservice GmbH-Parteien“ (wie unten definiert) von allen „Verlusten“ (wie unten definiert) freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit Folgendem entstehen können: (i) Ihrer Nutzung des Eigentums unter Verletzung dieser Bedingungen; (ii) von Ihnen bereitgestellte Benutzerinhalte; oder (iii) eine tatsächliche oder angebliche Verletzung oder Verletzung dieser Bedingungen durch Sie. “ Hydro Kanalservice GmbH Parteien“ bezeichnet Hydro Kanalservice GmbH und ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Muttergesellschaften, Partner, Nachfolger, Vertreter, Vertriebspartner, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften und deren verbundene Unternehmen. „Verluste“ bezeichnet Ansprüche, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Verpflichtungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten). Sie erklären sich damit einverstanden, bei der Verteidigung gegen Ansprüche, die Gegenstand Ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind, uneingeschränkt mit uns zusammenzuarbeiten.
8. GEWÄHRLEISTUNGEN; HAFTUNG
A. SIE STIMMEN AUSDRÜCKLICH ZU, DASS DIE NUTZUNG UNSERES EIGENTUMS AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT UND DASS SIE ALLEIN FÜR ALLE DARAUS ENTSTEHENDEN SCHÄDEN VERANTWORTLICH SIND. WIR SIND NICHT VERANTWORTLICH FÜR DIE HANDLUNGEN, INHALTE, DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE VON DRITTEN GETEILT WERDEN. UNSERE EIGENSCHAFTEN (EINSCHLIESSLICH SOFTWARE) UND ALLE DAMIT VERBUNDENEN INHALTE WERDEN „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, MACHEN WIR KEINE ZUSAGEN IN BEZUG AUF INHALTE INNERHALB UNSERES EIGENTUMS, BESTIMMTE FUNKTIONEN ODER DIE ZUVERLÄSSIGKEIT, GENAUIGKEIT, SICHERHEIT, RECHTZEITIGKEIT, NICHTVERLETZUNG ODER VERFÜGBARKEIT UNSERER IMMOBILIEN ODER DAMIT VERBUNDENER INHALTE, UM IHRE BEDÜRFNISSE ZU ERFÜLLEN. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNEN WIR DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER SOLCHE, DIE SICH AUS EINEM GESCHÄFTSGANG ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEN, SOWIE ALLE ANDEREN STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB.
B. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN DIE PARTEIEN DER Red Bull Media House GmbH NICHT FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN ODER DATEN, FINANZIELLE VERLUSTE ODER INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHADENERSATZ. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST DIE GESAMTHAFTUNG DER RED BULL Media House GmbH-PARTEIEN FÜR ANSPRÜCHE AUS DIESEN BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN, AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DEN SIE UNS FÜR DIE NUTZUNG DER IMMOBILIEN BEZAHLT HABEN (ODER, WENN WIR UNS DAFÜR ENTSCHEIDEN, IHNEN DIE IMMOBILIEN ERNEUT ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN).
DURCH DEN ZUGRIFF AUF DIE EIGENSCHAFTEN VERSTEHEN SIE, DASS SIE MÖGLICHERWEISE AUF RECHTE IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE VERZICHTEN, DIE ZU DIESEM ZEITPUNKT UNBEKANNT ODER NICHT VERMUTET SIND, UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT EINEM SOLCHEN VERZICHT BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIE VORTEILE VON ABSCHNITT 1542 DES CIVIL CODE OF CALIFORNIA UND ALLER ÄHNLICHEN GESETZE EINES STAATES ODER TERRITORIUMS GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND HIERMIT AUSDRÜCKLICH DARAUF VERZICHTEN. DIE FOLGENDES VORSIEHT:
„EINE ALLGEMEINE FREISTELLUNG ERSTRECKT SICH NICHT AUF FORDERUNGEN, VON DENEN DER GLÄUBIGER ODER DIE FREISTELLENDE PARTEI ZUM ZEITPUNKT DER AUSFÜHRUNG DER FREISTELLUNG NICHT WEISS ODER VERMUTET, DASS SIE ZU IHREN GUNSTEN EXISTIEREN, UND DIE, WENN SIE IHR BEKANNT WÄREN, SEINEN VERGLEICH MIT DEM SCHULDNER WESENTLICH BEEINFLUSST HÄTTEN.“
Eine allgemeine Freistellung erstreckt sich nicht auf Forderungen, von denen der Gläubiger oder die freistellende Partei zum Zeitpunkt der Ausführung der Freistellung nicht weiß oder vermutet, dass sie zu ihren Gunsten existieren, und die, wenn sie ihr bekannt wären, ihren Vergleich mit dem Schuldner oder der freigestellten Partei wesentlich beeinflusst hätten.
C. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS JEDER KLAGEGRUND, DER SICH AUS, IM ZUSAMMENHANG MIT ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM UNSERER IMMOBILIEN ODER DIESEN BEDINGUNGEN ERGIBT, INNERHALB EINES (1) JAHRES NACH ENTSTEHEN DES KLAGEGRUNDES BEGINNEN MUSS; ANDERNFALLS IST EIN SOLCHER KLAGEGRUND DAUERHAFT VERJÄHRT. DIESE BESTIMMUNG GILT NICHT FÜR NEW JERSEY.
Diese Bedingungen sind in Übereinstimmung mit den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien auszulegen, ohne Rücksicht auf die Kollisionsnormen. Alle zulässigen Gerichtsverfahren gegen Hydro Kanalservice GmbH (d. h. solche, die nicht dem obligatorischen Schiedsverfahren unterliegen, wie unten beschrieben), die sich aus unseren Immobilien ergeben, sich darauf beziehen oder in irgendeiner Weise damit verbunden sind.
9. STREITBEILEGUNG & OBLIGATORISCHES SCHIEDSVERFAHREN
(A) Wir vereinbaren, uns zunächst bei Streitigkeiten zu kontaktieren und eine schriftliche Beschreibung des Problems, aller relevanten Dokumente / Informationen und des Lösungsvorschlags zur Verfügung zu stellen. Sie erklären sich damit einverstanden, uns bei Streitigkeiten zu kontaktieren, indem Sie uns unter Kontakt kontaktieren. Wir werden Sie auf der Grundlage der Kontaktinformationen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, kontaktieren.
(B) Wenn die Parteien nach 30 Tagen nicht in der Lage sind, eine nach der vorstehenden Bestimmung erhobene Streitigkeit beizulegen, kann die Streitigkeit nur einem Schiedsverfahren gemäß diesem Abschnitt unterworfen werden. Wir alle verstehen, dass jeder von uns das Recht oder die Möglichkeit gehabt hätte, Streitigkeiten durch ein Gericht zu verhandeln und einen Richter oder eine Jury über ihren Fall entscheiden zu lassen, aber wir entscheiden uns stattdessen freiwillig dafür, Streitigkeiten durch ein verbindliches Schiedsverfahren beizulegen.
(C) Wir stimmen zu, dass alle Ansprüche oder Streitigkeiten zwischen uns und alle Ansprüche von uns gegen einen Vertreter, Mitarbeiter, Nachfolger oder Abtretungsempfänger des anderen, einschließlich, soweit gesetzlich zulässig, Dritter, die diese Vereinbarung nicht unterzeichnet haben, unabhängig davon, ob sie sich auf diese Vereinbarung oder anderweitig beziehen, einschließlich früherer, gegenwärtiger, und zukünftige Ansprüche und Streitigkeiten, einschließlich aller Streitigkeiten über die Gültigkeit oder Anwendbarkeit dieser Schiedsklausel, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren beigelegt, das von JAMS gemäß seinen Regeln und Verfahren verwaltet wird, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Anspruchs gelten. Die Regeln und Verfahren sowie andere Informationen, einschließlich Informationen zu Gebühren, können auf der Website von JAMS (www.jamsadr.com) oder telefonisch bei JAMS unter 949-224-1810 angefordert werden.
(D) Wir schließen diese Schiedsvereinbarung im Zusammenhang mit einer Transaktion ab, die den zwischenstaatlichen Handel betrifft. Dementsprechend unterliegen diese Schiedsvereinbarung und alle Verfahren im Rahmen dieser Vereinbarung dem Federal Arbitration Act („FAA“), 9 U.S.C. §§ 1-16. Jeder Schiedsspruch des/der Schiedsrichter(s) kann bei jedem zuständigen Gericht als Urteil eingetragen werden.
(e) Ausnahme vom Schiedsverfahren. Wir vereinbaren jeweils Folgendes: (i) Jeder von uns kann qualifizierte Ansprüche vor einem Gericht für geringfügige Forderungen geltend machen; (ii) Soweit das staatliche Recht es einem von uns erlaubt, Unterlassungsansprüche oder andere billigkeitsrechtliche Ansprüche außerhalb des Schiedsverfahrens geltend zu machen, stimmen wir zu, dass solche Klagen ausschließlich vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Kalifornien oder dem staatlichen Gericht in Los Angeles erhoben werden. Wir alle stimmen zu und unterwerfen uns der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte; und (iii) wie unten dargelegt, stimmen wir zu, dass ein Schiedsverfahren ausschließlich zwischen Ihnen und Hydro Kanalservice GmbH stattfindet und nicht als Teil eines Sammelanspruchs. Wenn ein Gericht oder ein Schiedsrichter aus irgendeinem Grund feststellt, dass diese Einschränkung skrupellos oder nicht durchsetzbar ist, gilt unsere Zustimmung zum Schiedsverfahren nicht und wir stimmen zu, den Streit vor Gericht beizulegen.
10. KEINE SAMMELKLAGEN
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VERZICHTEN WIR JEWEILS AUF JEGLICHES RECHT, STREITIGKEITEN AUF GRUPPENBASIS ZU FÜHREN; DAS HEISST, ENTWEDER EINEN ANSPRUCH MIT DEM ANSPRUCH EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON ZU VERBINDEN ODER EINEN ANSPRUCH IN REPRÄSENTATIVER EIGENSCHAFT IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON IN EINEM RECHTSSTREIT, EINEM SCHIEDSVERFAHREN ODER EINEM ANDEREN VERFAHREN GELTEND ZU MACHEN.
11. KEIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VERZICHTEN WIR JEWEILS AUF JEGLICHES RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IN EINEM RECHTSSTREIT, EINEM SCHIEDSVERFAHREN ODER EINEM ANDEREN ZULÄSSIGEN VERFAHREN.
12. ÄNDERUNGEN; ZUWEISUNG
Du stimmst zu, dass Hydro Kanalservice GmbH diese Bedingungen jederzeit aktualisieren kann, und es ist deine Pflicht, nach Aktualisierungen zu suchen. Updates gelten nicht rückwirkend. Sie sind nicht berechtigt, diese Bedingungen abzutreten oder Rechte abzutreten oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise zu delegieren.
13. SONSTIGES
A. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders angegeben, stellen diese Bedingungen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.
B. Diese Bedingungen begründen keine Rechte zugunsten Dritter. Unser Versäumnis, Maßnahmen zur Durchsetzung unserer Rechte zu ergreifen, bedeutet nicht, dass wir diese Rechte aufgeben oder solche Maßnahmen in Zukunft nicht ergreifen können.
C. Wenn Sie von Orten außerhalb der USA auf die Properties zugreifen, tun Sie dies auf eigene Initiative und eigenes Risiko, und Sie sind allein verantwortlich für die Einhaltung der lokalen Gesetze, sofern und soweit lokale Gesetze anwendbar sind.
D. Wenn eine Bestimmung in diesen Bedingungen für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung aus diesen Bedingungen entfernt und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben in Kraft. E. Wir können jederzeit und aus beliebigem Grund oder ohne Grund Ihren Zugriff auf die Properties einschränken, aussetzen oder beenden, Ihr Konto kündigen und Funktionen hinzufügen, entfernen oder ändern.
F. Bei der Nutzung unseres Eigentums erklären Sie sich damit einverstanden, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
G. Sie erklären sich damit einverstanden, uneingeschränkt mit uns zusammenzuarbeiten, um vermutete oder tatsächliche Aktivitäten zu untersuchen, die gegen diese Bedingungen verstoßen.
H. Unsere Properties können Links zu anderen Websites enthalten oder enthalten, die von unseren Lizenzgebern, verbundenen Unternehmen und/oder Dritten unterhalten werden. Wir betreiben, kontrollieren oder unterstützen nicht notwendigerweise die Inhalte auf diesen Websites Dritter. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für Ihre Nutzung von Links Dritter und aller Inhalte, die auf Websites Dritter veröffentlicht werden.
I. Wenn Sie eine Frage, ein Anliegen oder eine Beschwerde zu diesen Bedingungen haben, können Sie uns kontaktieren, indem Sie hier klicken.
B. Nutzungsbedingungen für Nutzer aus anderen als den USA:
1. Wer fällt unter diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen?
Wir von der Hydro Kanalservice GmbH, wie im Impressum dieser Website definiert, („hydromediahouse.at“ oder „Wir“) möchten Ihnen – unseren Kunden, Fans und der Community – die besten Produkte, Inhalte und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die jederzeit auf unseren Webseiten und Apps („Plattformen“) verfügbar sind, und diese Produkte, Inhalte und Dienstleistungen mit Ihnen weiterentwickeln. Jede Zusammenarbeit braucht jedoch klare Grundregeln, um den Umgang miteinander zu leiten und Kernwerte zu definieren. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen zielen darauf ab, das grundlegende Rahmenwerk zwischen Ihnen und uns für unsere kostenlosen Produkte, Inhalte und Dienste festzulegen und bilden somit die gemeinsame Grundlage für unsere Zusammenarbeit („Regeln“).
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung unserer Produkte, Inhalte und Dienstleistungen („Inhalte“), die Ihnen auf unseren Plattformen frei zur Verfügung stehen. Dies schließt jegliche Nutzung der Inhalte durch Sie ein, unabhängig davon, ob Sie unsere Webseiten und Apps besuchen und durchsuchen, sich für Veranstaltungen, Newsletter und ähnliche Angebote anmelden, unsere Inhalte herunterladen und streamen oder sich registrieren und ein Konto erstellen.
3. Ihre Pflichten als Nutzer
Wir bei der Hydro Kanalservice GmbH glauben, dass erfolgreiche Zusammenarbeit und soziale Interaktion im Internet gute Manieren (Netiquette) und Verhaltensregeln erfordert. Unsere Inhalte werden nur für Ihren persönlichen Gebrauch bereitgestellt, was bedeutet, dass Sie sie nicht für kommerzielle oder anderweitig gewinnbringende Zwecke verwenden können. Unsere Zusammenarbeit basiert auf der Bedingung, dass Sie geltende Gesetze einhalten, unsere Rechte oder die Rechte Dritter nicht verletzen und dass Sie Inhalte ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Regeln verwenden und diese nicht zerstören, beschädigen oder anderweitig ausnutzen.
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4. Beendigung dieser Zusammenarbeit
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6. Besonderheiten
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8 Haftung
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